Nicht zahlen
Wenn du dir nicht sicher bist, ob es sich bei einer Rechnung um eine Internetabzocke handelt, bezahle sie nicht!
Beispiel: Du hast eine Rechnung der Firma Content Services, Ltd. aus Mannheim für die Nutzung der Webseite www.opendownload.de erhalten. Du bist dir nicht sicher, ob die Rechnung rechtens ist. Verschaffe dir mit deinen Eltern einen ersten Überblick per Google.
Klicke auf folgenden Hyperlink und bewerte das Ergebnis:
www.google.de (mit Suchstring)
Widersprechen
Lass dir keine Angst einjagen, auch wenn die Abzocker mit Rechtsanwälten, Inkassobüros, Schufa-Einträgen und Mahnbescheiden drohen!
Wir haben zwei vorformulierte Antwortschreiben zum Download bereitgestellt. Lade dir das entsprechende Schreiben einfach herunter, fülle es aus und sende es per Einschreiben mit Rückschein ab.
Download Antwortschreiben für Minderjährige
Download Antwortschreiben für Volljährige
Unsicher?
Wenn du unsicher bist, ob es sich bei einer Rechnung tatsächlich um eine Abzocke handelt, erkundige dich mit deinen Eltern zunächst bei der Verbraucherschutzzentrale oder einer auf Internetabzocke spezialisierten Anwaltskanzlei.
Wir arbeiten in diesen Fällen mit der Kanzlei Berberich, Friedrich, Schmucker & Partner zusammen. Die Kanzlei hat eine eigene Fachabteilung für Internetrecht.
Kontaktdaten:
Kanzlei Berberich, Friedrich, Schmucker & Partner
- Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Kolb
- Anschrift: Hetzelgalerie 2, 67433 Neustadt an der Weinstraße
- Telefon: 06321/39 93 0
- Telefax: 06321/39 93 33
- E-Mail: kanzlei@bft-nw.de
- Internet: www.bft-nw.de
Hilfe im Rechtsanwalt-Chat
Jeden Donnerstag ab 17:00 Uhr steht in unserem Chat ein Rechtsanwalt für Fragen kostenfrei zur Verfügung.