Ja, ausgenommen von dem Verbot sind sogenannte "Nutzungsübermittlungen". Das sind die Inhalte (Videos etc.), die selbst von Usern produziert und eingestellt wurden. Mit dem Einstellen in YouTube erteilen diese User den anderen Usern das Recht, die Inhalte herunterzuladen und zu präsentieren etc. Aber auch hier sind die Nutzungsbestimmungen von YouTube zu beachten:
---- Auszug aus den YouTube-Nutzungsbestimmungen ----
6.1.C.: Sie erklären sich damit einverstanden, auf Nutzerübermittlungen (wie unten definiert) oder andere auf der Webseite verfügbar gemachte Inhalte (einschließlich YouTube-Inhalte wie unten definiert) nicht über irgendwelche andere Technologien oder Mittel als die Video-Wiedergabeseiten der Webseite selbst, den YouTube-Player oder solche anderen Mittel zuzugreifen, die YouTube ausdrücklich für diesen Zweck bestimmt
---- ENDE: Auszug aus den YouTube-Nutzungsbestimmungen ----
---- Auszug aus den YouTube-Nutzungsbestimmungen ----
6.1.K.: Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings und zu keinen anderen Zwecken als der rein persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, und nur in dem Rahmen zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben und erlaubt ist. "Streaming" bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer.
---- ENDE: Auszug aus den YouTube-Nutzungsbestimmungen ----