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YouTube

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YouTube ist das größte Videoportal der Welt. Millionen Nutzer sehen täglich Videos, laden eigene hoch oder konvertieren sich YouTube-Inhalte und laden diese auf den eigenen Computer.

 

Allerdings kann es zu Problemen führen, wenn du dich nicht an die Regeln von YouTube hältst. Näheres findest du unter der YouTube-Bewertung!

 

 

Gefahren bei YouTube

 

Vorsicht!

Während das Ansehen von YouTube-Videos in den meisten Fällen rechtlich einwandfrei sein dürfte, ist das Konvertieren von Videos, die nicht zum "Nutzer-Upload" gehören und von YouTube dafür nicht explizit freigegeben worden sind, mindestens rechtlich als fragwürdig einzustufen.

 

Auch darfst du niemals eigene Videos erstellen und diese z. B. ohne schriftliche Erlaubnis mit einem aktuellen Chart-Song versehen bei YouTube einstellen. Das kann unter Umständen sehr teuer werden!

 

---- Auszug aus den YouTube-Nutzungsbestimmungen ----

 

11.2 Für andere Zwecke gleich welcher Art dürfen YouTube-Inhalte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von YouTube oder YouTubes Lizenzgebern nicht heruntergeladen, kopiert, reproduziert, vertrieben, übertragen, gesendet, ausgestellt, verkauft, lizenziert oder anderweitig verwertet werden. YouTube behält sich alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte an und bezüglich YouTube-Inhalten vor.

---- ENDE: Auszug aus den YouTube-Nutzungsbestimmungen ----


Frage zum sogenannten You Tube-Konverter

 

FRAGE

Dürfen YouTube-Benutzer Videos z. B. mit einem Konverter umwandeln und dann den Song z. B. als MP3-Audiodatei speichern?

 

Antwort

Sofern YouTube den jeweiligen Konverter nicht expliziert freigegeben hat, ist der Einsatz untersagt. Prinzipiell kann empfohlen werden, nur dann etwas herunterzuladen, wenn ein Download-Button von YouTube bzw. vom Uploader selbst angeboten wird.

 

Verboten ist das Speichern, Konvertieren usw. von "kommerziellen Werken" (z. B. ein Video eines bekannten Musikers).

 

Die Nutzungsbestimmungen von YouTube untersagen dies in der Klausel 11.2:

 

---- Auszug aus den YouTube-Nutzungsbestimmungen ----

 

11.2 Für andere Zwecke gleich welcher Art dürfen YouTube-Inhalte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von YouTube oder YouTubes Lizenzgebern nicht heruntergeladen, kopiert, reproduziert, vertrieben, übertragen, gesendet, ausgestellt, verkauft, lizenziert oder anderweitig verwertet werden. YouTube behält sich alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte an und bezüglich YouTube-Inhalten vor.

 

---- ENDE: Auszug aus den YouTube Nutzungsbestimmungen ----

Frage: Ist der Konverter für sogenannten Nutzerupload legal?

 

Ja, ausgenommen von dem Verbot sind sogenannte "Nutzungsübermittlungen". Das sind die Inhalte (Videos etc.), die selbst von Usern produziert und eingestellt wurden. Mit dem Einstellen in YouTube erteilen diese User den anderen Usern das Recht, die Inhalte herunterzuladen und zu präsentieren etc. Aber auch hier sind die Nutzungsbestimmungen von YouTube zu beachten:

 

---- Auszug aus den YouTube-Nutzungsbestimmungen ----

6.1.C.: Sie erklären sich damit einverstanden, auf Nutzerübermittlungen  (wie unten definiert) oder andere auf der Webseite verfügbar gemachte Inhalte (einschließlich YouTube-Inhalte  wie unten definiert) nicht über irgendwelche andere Technologien oder Mittel als die Video-Wiedergabeseiten der Webseite selbst, den YouTube-Player oder solche anderen Mittel zuzugreifen, die YouTube ausdrücklich für diesen Zweck bestimmt

---- ENDE: Auszug aus den YouTube-Nutzungsbestimmungen ----

 

 

---- Auszug aus den YouTube-Nutzungsbestimmungen ----

6.1.K.: Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos  nur in der Form des Streamings und zu keinen anderen Zwecken als der rein persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, und nur in dem Rahmen zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste  vorgegeben und erlaubt ist. "Streaming" bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube  auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer.

---- ENDE: Auszug aus den YouTube-Nutzungsbestimmungen ----

Wann begehe ich eine Urheberrechtsverletzung?

 

Beispiel:

Ein Jugendlicher lädt entgegen den Nutzungsbestimmungen von YouTube ein offizielles Musikvideo herunter. Dazu verwendet er einen Konverter, den er in einer Computerzeitung gefunden hat. Der Konverter wurde von YouTube nicht freigegeben.

Das konvertierte Video speichert der Benutzer auf seinem Computer.

 

Frage

Begeht der Jugendliche dann wirklich eine Urheberrechtsverletzung? Welche Konsequenzen drohen dem Jugendlichen?

 

Antwort

Ja, er begeht eine Urheberrechtsverletzung/Rechtsverletzung. Denn YouTube hat die Lizenz für das jeweilige Video erworben und regelt in seinen Nutzungsbedingungen, wie das Recht von Usern ausgeübt werden darf.

 

Wenn also YouTube als Lizenzinhaber sagt, dass ein Speichern/Konvertieren untersagt ist, dann ist das Speichern/Konvertieren tatsächlich vertragswidrig. Den Nutzungsbestimmungen hat jeder User bei der Erstellung seines Accounts zugestimmt. Sie gelten daher auch für jeden User.

 

Maßgebend ist, dass ein Vertrag immer Vorrang vor dem Gesetz hat. Das Gesetz regelt immer nur den Grundsatz. Wenn jemand mit seinem Recht anders verfahren will, dann ist das zulässig. YouTube macht dies in diesem Fall.

 

Die Konsequenzen wären die klassische Abmahnung und ggf. Schadensersatzforderungen.

Frage: Ist das Ansehen von Videos immer legal?

FRAGE

Auf YouTube sind Videos von bekannten Musikgruppen, TV-Sendungen, Privatpersonen, Werbevideos usw. zu finden.

 

Dürfen YouTube-Benutzer auch Videos von bekannten Musikgruppen ansehen, die von Privatpersonen hochgeladen worden sind?

 

 

Antwort

Die Antwort ist sehr schwierig und müsste eigentlich JEIN lauten!

 

Selbstverständlich begehe ich prinzipiell eine Urheberrechtsverletzung, wenn ich mir Videos auf YouTube ansehe, die unrechtmäßig hochgeladen worden sind.

 

Allerdings dürfte derzeit in der Praxis das Anschauen von rechtswidrig hochgeladenen Inhalten auf YouTube unproblematisch sein. Dies gilt auch deswegen, weil ein Urheberrechtsverstoß beim Live-Streaming mangels sichtbarer IP-Adresse schwer nachvollzogen werden kann.

 

Rein rechtlich dürfte man wohl davon ausgehen, dass ein YouTube-Nutzer nicht erkennen kann, dass ein auf YouTube Video rechtswidrig eingestellt wurde. Insoweit greift § 53 UrhG, der zumindest ein Anschauen zulässt.

Frage: Ich kaufe ein Video von z. B. Shakira. Darf ich das in YouTube veröffentlichen?

FRAGE

Dürfen YouTube-Benutzer ein gekauftes Video ? z. B. von Shakira, bei YouTube einstellen?

 

Antwort

Nein, normalerweise ist das eine klare Urheberrechtsverletzung, außer der Käufer erwirbt mit dem Video auch das Recht, weiterzugeben!

 

----- Auszug aus dem Text des Urheberrechtsgesetzes -----

 

Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk (s. o.) ohne Genehmigung des Urheberrechtsinhabers reproduziert, weitergegeben, präsentiert oder öffentlich zur Schau gestellt wird oder abgeleitete Werke davon erstellt werden.?

 

----- Ende Auszug aus dem Text des Urheberrechtsgesetzes -----


Man darf daher nur Werke veröffentlichen, weitergeben oder präsentieren, wenn man eine Genehmigung dafür hat, was gerade bei einem Video von bspw. Shakira aber eben nicht der Fall ist. Es macht daher keinen Unterschied, ob man das Video kauft oder illegal erwirbt. Man darf es auch beim Kauf nur selbst nutzen und eben nicht öffentlich zugänglich machen (auf YouTube hochladen).

Frage: Darf ich ein eigenes Video mit cooler Musik unterlegen und veröffentlichen?

Frage

Darf ich ein eigenes, von mir gedrehtes Video mit Musik z. B. von Kylie Minogue unterlegen und dann bei YouTube einstellen?

 

Antwort

Nein, das ist eine Urheberrechtsverletzung und damit nicht zulässig!