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Urheberrecht einfach erklärt

Was bedeutet eigentlich Urheberrecht?

Das Urheberrecht soll das sogenannte geistige Eigentum schützen. Geistiges Eigentum ist alles, was aus kreativen Ideen heraus entstehen kann: ein Song, eine Geschichte, ein Film, ein Gemälde oder ein anderes Kunstwerk. Das Urheberrecht an einem Graffiti, das du an die Wand gesprüht hast, liegt ebenfalls bei dir - wer das Motiv kopiert und an andere Wände sprayt, verletzt dein Urheberrecht.

 

In erster Linie soll das Urheberrecht Künstler schützen, die ihr Geld mit ihrem geistigen Eigentum verdienen. Das heißt, wer ein Lied von Lady Gaga illegal im Internet herunterlädt, verletzt Lady Gagas Urheberrecht - denn um das Lied zu besitzen, müsste man es eigentlich im Geschäft kaufen. Aus diesem Grund vergleicht man Urheberrechtsverletzungen - vor allem bei Musik und Filmen - oft mit Diebstahl oder Piraterie.

Urheberrechtlich geschützte Werke sind zum Beispiel:

  • TV-Shows
    • einschließlich Sitcoms, Sportübertragungen, Nachrichtensendungen, Comedy-Shows, Zeichentrickserien, Fernsehfilme usw.
    • Hierzu gehören auch Pay-TV-Sendungen, Kabelfernsehen und Pay-per-view.
  • Musikvideos, wie sie von Musiksendern wie z. B. MTV ausgestrahlt werden,
  • Videos von Konzerten auch wenn du sie selbst gefilmt hast.
    • Auch wenn du ein Konzert selbst gefilmt hast: Der auftretende Künstler behält das Urheberrecht an den Aufnahmen und der Autor bzw. Komponist behält das Urheberrecht an den Songs. Manchmal ist das Filmen ohne ausdrückliche Erlaubnis sogar verboten. Daher ist die Gefahr groß, dass dieses Video die Rechte eines anderen verletzt.
  • Filme und Filmtrailer,
  • Werbespots,
  • Dia-Shows mit Fotos oder Bildern, die einer anderen Person gehören. Vor dem Posten von Videos auf YouTube muss man die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers einholen.

Die Privatkopie

 

Als Privatkopie werden Vervielfältigungen von urheberrechtlich geschützten Werken bezeichnet, die für den privaten Gebrauch gemacht werden. Geregelt ist die Definition der Nutzung als Privatkopie im Urheberrecht unter § 53 Absatz 1 Satz 1:

"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."

Die Kopien dürfen auch an Bekannte weitergegeben werden. Aber auch nur dann, wenn es nicht nur flüchtige Bekannte sind und die Kopie auch nur dem privaten Gebrauch dient.

Streitigkeiten gibt es immer über die Anzahl der erlaubten Kopien. Es wurde nun entschieden, dass nicht mehr als 7 Kopien gemacht werden dürfen.

Verboten sind Vervielfältigungen von kopiergeschützten Trägern, das Herunterladen von Kopien über Tauschbörsen und Aufnahmen von öffentlichen Veranstaltungen. Dies betrifft u. a. das Abfilmen von Kinofilmen.

Link zum Nachlesen von § 53:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

  

 Beispiele für eine Privatkopie:

       

-       Kopieren von Musik vom PC auf den MP3-Player

-       Aufzeichnen von TV-Sendungen

-       Mitschnitte von Internetradiosendungen (wenn kein Kopierschutz vorliegt)

 

 

Für die Vervielfältigung von Software gibt es einen eigenen Paragrafen, der keine vergleichbaren Bestimmungen enthält wie § 53. Hier ist zu beachten, dass eine Vervielfältigung immer vom Rechteinhaber, also dem Hersteller, zu genehmigen ist. Es gibt auch Ausnahmen, wie z. B. das Erstellen einer Sicherungskopie. (§§ 69a ff. UrhG).

Link zum Nachlesen von § 69:

 http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69c.html